Dieser Text beschreibt Ausweisung. Der untere Text beinhaltet die Ausweisung Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Ausweisung Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Ausweisung fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Ausweisung möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Ausweisung Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Ausweisung beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Ausweisung. Fragen zu dem Thema Ausweisung können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Ausweisung ArtikelDie Ausweisung ist in dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ein feststellender, belastender -kein befehlender Verwaltungsakt, der die Absicht hat den Ausländer aus der Bundesrepublik Deutschland zu entfernen und ihm die Wiedereinreise und eine (weitere) Aufenthaltsgenehmigung zu verwehren. Durch die Ausweisung werden gegebenenfalls erteilte Aufenthaltsgenehmigungen unwirksam (§ 44 I Nr. 1 AuslG). Sie richtet sich gegen Ausländer, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen beeinträchtigt (§§ 45 ff. deutsches Ausländergesetz). Ausgewiesenen Ausländern darf keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Sie dürfen nicht erneutins Bundesgebeit einreisen (§ 8 Abs. 2 AuslG). Auf Antrag kann diese so genannte Sperrwirkung befristet werden.
Verfügen Ausländer über besonderen Ausweisungsschutz (§ 48 AuslG), dürfen sie ca. aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden. Freizügigkeitsberechtigte EU-Ausländer dürfen ca. unter Beachtung des § 12 des AufenthG/EWG ausgewiesen werden.
In der Umgangssprache und in den Medien werden die Begriffe Ausweisung und Abschiebung gern synonym benutzt. Der Unterschied zur Abschiebung ist jedoch, dass es sich bei der Abschiebung um das Zwangsmittel handelt, mit der der Aufenthalt beendet wird.
Der UNHCR definiert den Begriff der Ausweisung wie folgt: Außerlandesschaffung einer Person, die sich rechtmäßig in dem Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, durch die Regierungsbehörden dieses Staates. Laut Art. 32 GK darf ein Flüchtling ca. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden. Die Verfahren, in denen der Ausweisungsbeschluss gefasst wird, müssen fair und gerecht sein und dem Flüchtling sollte eine angemessene Frist gewährt werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, in einem anderen Land Aufnahme zu finden.(UNHCR, Handbuch für Parlamentarier, 2/2001)
Die Definitionen der Ausweisung nach deutschem Recht mit der des UNHCR sind somit nicht notwendigerweise deckungsgleich.
Buch-Tipp: Ausweisung Eine Beschreibung zum Buch " Ausweisung" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet. Weiteres zu dem Artikel Ausweisung | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Aufenthaltsgenehmigung, Aufnahme, Ausweisung, Begriff, Deutschland, Handbuch, Hoheitsgebiet, Interessen, Medien, Ordnung | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Ausweisung' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Ausweisung Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Ausweisung' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Ausweisung' und 'Ausweisung' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Ausweisung' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Abschiebung, Antrag, Aufenthaltsgenehmigung, Aufnahme, Ausweisung, Begriff, Bundesrepublik, Deutschland, Frist, Handbuch, Hoheitsgebiet, I, Interessen, Medien, Ordnung, Recht, Rechtssystem, Sicherheit, Umgangssprache, Unhcr, Unterschied |
|
|